
NIS2-Schulungspflicht für Geschäftsführer: Was § 38 BSIG verlangt
Wer aus der Geschäftsleitung nach § 38 Absatz 3 BSIG geschult werden muss, welche Inhalte das BSI erwartet und wie Unternehmen die Teilnahme belastbar nachweisen.
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Alles zur Folge
Wer aus der Geschäftsleitung nach § 38 Absatz 3 BSIG geschult werden muss, welche Inhalte das BSI erwartet und wie Unternehmen die Teilnahme belastbar nachweisen.
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✅ Das Wichtigste aus der Folge
- Die Schulungspflicht trifft jedes Mitglied der Geschäftsleitung einzeln, nicht die Organisation als Ganzes.
- Das BSIG nennt kein festes Intervall; maßgeblich sind Anlässe wie Leitungswechsel oder veränderte Risikoexposition.
- Die Schulung der Geschäftsleitung ersetzt keine Mitarbeitendenschulung und wird umgekehrt nicht durch sie ersetzt.
- Für den Nachweis nennt das BSI vier Mindestangaben, die auf Verlangen der Aufsicht vorzulegen sind.
- Eine Prüfung der Teilnehmenden ist weder gesetzlich noch durch das BSI vorgeschrieben.
❓ Fragen, die wir beantworten
- Müssen alle Geschäftsführer einzeln geschult werden?
- Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
- Reicht die allgemeine Security-Awareness-Schulung für Mitarbeitende?
📄 Material zur Folge
- NIS2-Schulungsnachweis als Arbeitsvorlage - Die vier Mindestangaben des BSI als ausfüllbares Formular: Schulung, Teilnehmende, Inhalte mit Gesetzesbezug und nächste Überprüfung. Kostenlos, ohne Anmeldung.
- NIS2-Schulungspflicht für Geschäftsführer: Was § 38 BSIG verlangt - der ausführliche Artikel mit Quellen und Rechtsstand.
- Der Artikel als PDF - zum Weitergeben ins Team.
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