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Folge 4

NIS2-Schulungspflicht für Geschäftsführer: Was § 38 BSIG verlangt

Wer aus der Geschäftsleitung nach § 38 Absatz 3 BSIG geschult werden muss, welche Inhalte das BSI erwartet und wie Unternehmen die Teilnahme belastbar nachweisen.

22. Juli 2026 18 Min. MP3 herunterladen
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Shownotes

Alles zur Folge

Wer aus der Geschäftsleitung nach § 38 Absatz 3 BSIG geschult werden muss, welche Inhalte das BSI erwartet und wie Unternehmen die Teilnahme belastbar nachweisen.

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Das Wichtigste aus der Folge

  • Die Schulungspflicht trifft jedes Mitglied der Geschäftsleitung einzeln, nicht die Organisation als Ganzes.
  • Das BSIG nennt kein festes Intervall; maßgeblich sind Anlässe wie Leitungswechsel oder veränderte Risikoexposition.
  • Die Schulung der Geschäftsleitung ersetzt keine Mitarbeitendenschulung und wird umgekehrt nicht durch sie ersetzt.
  • Für den Nachweis nennt das BSI vier Mindestangaben, die auf Verlangen der Aufsicht vorzulegen sind.
  • Eine Prüfung der Teilnehmenden ist weder gesetzlich noch durch das BSI vorgeschrieben.

Fragen, die wir beantworten

  • Müssen alle Geschäftsführer einzeln geschult werden?
  • Wie oft muss die Schulung wiederholt werden?
  • Reicht die allgemeine Security-Awareness-Schulung für Mitarbeitende?

📄 Material zur Folge

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