EU AI Act

Ist eine KI-Schulung für Mitarbeiter Pflicht? Was Unternehmen 2026 wissen müssen

Ist eine KI-Schulung nach EU AI Act Pflicht? Erfahren Sie, wen Artikel 4 betrifft, was Mitarbeitende lernen sollten und wie Unternehmen jetzt vorgehen.

Die kurze Antwort

Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen bereits seit dem 2. Februar 2025, Maßnahmen für ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz zu ergreifen. Eine bestimmte Schulungsform oder ein Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Für Unternehmen ist eine dokumentierte Basisschulung dennoch meist der effizienteste Ausgangspunkt - ergänzt um rollen- und risikobezogene Vertiefungen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Anforderung gilt nicht erst ab August 2026, sondern bereits seit dem 2. Februar 2025.
  • Auch die berufliche Nutzung von ChatGPT oder vergleichbaren KI-Werkzeugen kann relevant sein.
  • Ein Einheitskurs allein reicht bei unterschiedlichen Rollen und erhöhten Risiken möglicherweise nicht aus.
  • Form, Inhalt, Zielgruppe und Teilnahme der Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Wen betrifft Artikel 4 des EU AI Act?

Artikel 4 richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Ein Unternehmen muss dafür nicht selbst ein KI-Modell entwickeln. Wer ein KI-System im eigenen Verantwortungsbereich einsetzt, kann Betreiber im Sinne der Verordnung sein. Die EU-Kommission nennt ausdrücklich das Beispiel von Beschäftigten, die ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen verwenden: Sie sollen über spezifische Risiken wie Halluzinationen informiert sein.

Im Fokus stehen alle Personen, die im Auftrag der Organisation mit Betrieb oder Nutzung eines KI-Systems befasst sind. Dazu können neben fest angestellten Mitarbeitenden auch Auftragnehmer oder Dienstleister gehören. Die Unternehmensgröße und Branche ändern nichts am Grundprinzip; entscheidend sind Nutzung, Rolle und Risiko.

Praxisbeispiel

Ein Vertriebsteam nutzt einen freigegebenen KI-Assistenten für E-Mail-Entwürfe. Schon hier braucht es Grundwissen über mögliche Falschaussagen, vertrauliche Daten, menschliche Prüfung und die internen Freigaberegeln.

Was ist vorgeschrieben - und was nicht?

Der Gesetzestext gibt bewusst keinen starren Lehrplan vor. Das Maß an KI-Kompetenz soll zu technischen Kenntnissen, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung sowie zum konkreten Einsatzkontext passen. Auch die Menschen oder Gruppen, auf die ein KI-System angewendet wird, sind zu berücksichtigen.

Artikel 4 verlangt

  • angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz
  • Berücksichtigung von Rolle und Vorkenntnissen
  • Bezug zum eingesetzten System und Risiko
  • Bewusstsein für Chancen, Risiken und Schäden

Nicht pauschal vorgeschrieben

  • ein bestimmter Kursanbieter
  • eine feste Zahl an Schulungsstunden
  • eine externe Zertifizierung
  • eine eigene Funktion „KI-Beauftragter“

Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur „Haben wir einen Kurs gebucht?“, sondern: Können die betroffenen Personen das konkrete KI-System sachkundig nutzen und dessen Chancen und Risiken realistisch einschätzen?

Welche Inhalte sollte eine KI-Basisschulung abdecken?

Die EU-Kommission nennt als Mindestüberlegungen ein allgemeines Verständnis von KI, die Rolle der eigenen Organisation, die Risiken der eingesetzten Systeme und eine Ausrichtung an Zielgruppe und Kontext. Für einen unternehmensweiten Basiskurs lassen sich daraus sechs robuste Lernfelder ableiten:

  1. 01
    KI-Grundverständnis

    Was KI-Systeme leisten, wie generative KI Ergebnisse erzeugt und warum Ausgaben plausibel, aber falsch sein können.

  2. 02
    EU AI Act und Verantwortung

    Warum Artikel 4 relevant ist und weshalb die Verantwortung für eine Entscheidung beim Menschen bleibt.

  3. 03
    Risiken erkennen

    Halluzinationen, Verzerrungen, ungeeignete Automatisierung und mögliche Auswirkungen auf andere Personen.

  4. 04
    Daten und Vertraulichkeit

    Welche personenbezogenen, vertraulichen oder geschützten Informationen nicht ungeprüft eingegeben werden dürfen.

  5. 05
    Ergebnisse prüfen

    Fakten, Quellen, Aktualität und mögliche Benachteiligungen kontrollieren, bevor ein Ergebnis weiterverwendet wird.

  6. 06
    Betriebliche Leitplanken

    Freigegebene Werkzeuge, erlaubte Anwendungsfälle, Kennzeichnung und Eskalationswege kennen.

KI-Kompetenz in 6 Schritten pragmatisch umsetzen

Für die meisten Unternehmen ist ein gestuftes Modell sinnvoll: ein gemeinsames Fundament für alle betroffenen Personen, danach Vertiefungen für Rollen mit besonderen Anwendungen oder Risiken.

1

KI-Nutzung erfassen

Welche Systeme werden offiziell oder faktisch genutzt?

2

Rollen clustern

Wer nutzt KI wofür und mit welcher Entscheidungswirkung?

3

Risiken bewerten

Welche Daten, Personen und Geschäftsprozesse sind betroffen?

4

Basis vermitteln

Gemeinsames Grundverständnis und sichere Routinen schaffen.

5

Rollen vertiefen

Zum Beispiel für HR, IT, Führung oder Hochrisiko-Anwendungen.

6

Dokumentieren

Inhalte, Version, Teilnehmende und Aktualisierung festhalten.

Ein KI-Kompetenz-Basiskurs für Mitarbeitende deckt dabei das gemeinsame Fundament ab. Er ersetzt keine organisationsspezifische Risikoanalyse, verkürzt aber den Aufbau einer konsistenten Lernbasis erheblich.

Wie sollte die Teilnahme dokumentiert werden?

Die EU-Kommission verlangt kein spezielles Zertifikat, nennt interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Leitmaßnahmen aber als möglichen Weg. Die Bundesnetzagentur empfiehlt eine gute Dokumentation und nennt insbesondere Art der Maßnahme, inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie teilnehmende Personen.

  • Zielgruppe: Welche Rollen und Personen waren vorgesehen?
  • Inhalte: Welche Lernziele und Risiken wurden behandelt?
  • Version: Welcher Rechts- und Kursstand lag zugrunde?
  • Durchführung: Wer nahm wann und in welchem Umfang teil?
  • Lernerfolg: Gab es Wissenschecks oder andere Rückmeldungen?
  • Aktualisierung: Wann wird der Bedarf erneut geprüft?

Eine ausführliche Vorlage finden Sie im zweiten Leitfaden: KI-Kompetenz nachweisen - die praktische Checkliste.

Was bedeutet der Digital-Omnibus für Artikel 4?

Die Europäische Kommission hat am 19. November 2025 vorgeschlagen, Artikel 4 zu ändern. Rat und Europäisches Parlament haben im März 2026 ihre Verhandlungspositionen beschlossen; anschließend wurden die Trilogverhandlungen aufgenommen. Die Positionen behandeln KI-Kompetenz unterschiedlich, sodass der endgültige Wortlaut erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren entsteht. Eine Änderung ist daher noch nicht als neues geltendes Recht in Kraft.

Für Verantwortliche folgt daraus eine nüchterne Linie: die geltende Fassung umsetzen, das Gesetzgebungsverfahren beobachten und keine Maßnahmen allein wegen eines Vorschlags stoppen. Unabhängig vom Ausgang bleiben sichere KI-Nutzung, Datenschutz, Qualitätskontrolle und rollenbezogenes Wissen betriebswirtschaftlich relevant. Für den Einsatz von Hochrisiko-KI bestehen zudem eigenständige Anforderungen an geschultes Personal und menschliche Aufsicht.

Fünf typische Fehler bei der Umsetzung

  1. Nur eine Richtlinie versenden. Lesen allein schafft nicht automatisch Handlungskompetenz.
  2. Alle Rollen identisch behandeln. Recruiting, Marketing und IT begegnen unterschiedlichen Risiken.
  3. Private oder nicht freigegebene Nutzung ignorieren. Schatten-KI verschwindet nicht durch Wegsehen.
  4. Nur Teilnahme, aber keine Inhalte dokumentieren. Dann bleibt unklar, ob die Maßnahme angemessen war.
  5. Nach dem ersten Rollout aufhören. Systeme, Nutzungskontexte und Rechtslage entwickeln sich weiter.
FAQ

Häufige Fragen

Ist eine KI-Schulung nach dem EU AI Act Pflicht?

Artikel 4 verlangt Maßnahmen, die ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherstellen. Eine Schulung ist ein naheliegendes und häufig geeignetes Mittel, aber weder ein bestimmtes Kursformat noch eine standardisierte Dauer sind ausdrücklich vorgeschrieben.

Müssen alle Mitarbeitenden geschult werden?

Relevant sind Beschäftigte und weitere Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit Betrieb oder Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Inhalt und Tiefe sollten sich an Rolle, Vorkenntnissen, System und Einsatzrisiko orientieren.

Gilt Artikel 4 auch bei ChatGPT oder Microsoft Copilot?

Nach den Erläuterungen der EU-Kommission sollen auch Beschäftigte, die ChatGPT etwa für Texte oder Übersetzungen nutzen, über spezifische Risiken wie Halluzinationen informiert sein. Entscheidend bleibt der konkrete Einsatzkontext.

Ist ein Zertifikat vorgeschrieben?

Nein. Die EU-Kommission erklärt ausdrücklich, dass kein spezielles Zertifikat erforderlich ist. Interne Aufzeichnungen über Schulungen und andere Leitmaßnahmen sind jedoch sinnvoll.

Hat der Digital-Omnibus die Anforderung bereits abgeschafft?

Nein. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht mit einer in Kraft getretenen Änderung abgeschlossen. Bis dahin gilt die bestehende Fassung von Artikel 4. Unternehmen sollten die Entwicklung beobachten und ihre Maßnahmen nicht allein aufgrund eines laufenden Verfahrens stoppen.

Quellen und Rechtsstand

Rechtsstand dieses Beitrags: 18. Juli 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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