Ein KI-Beauftragter oder ein bestimmtes KI-Governance-Gremium ist für die Erfüllung von Artikel 4 nicht pauschal vorgeschrieben. Unternehmen brauchen trotzdem klare Verantwortlichkeiten: Jemand muss KI-Nutzung erfassen, Kompetenzbedarf koordinieren, Lernmaßnahmen organisieren, fachliche Regeln pflegen und bei neuen Systemen oder Risiken einen Review auslösen. Ob dafür eine eigene Rolle, ein bestehendes Team oder ein kleines Gremium sinnvoll ist, hängt von Größe, Nutzung und Risiko ab.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Artikel 4 verlangt keine bestimmte Stellenbezeichnung oder Governance-Struktur.
- Verantwortung sollte auf Geschäftsführung, Fachbereiche, IT, Datenschutz, Compliance und HR verteilt werden.
- Eine koordinierende Person kann sinnvoll sein, darf aber nicht zum alleinigen Risikoträger werden.
- Ein einfaches Verantwortungsmodell ist für kleine Unternehmen oft wirksamer als ein großes Gremium.
Was der EU AI Act organisatorisch verlangt - und was nicht
Für Artikel 4 ist keine bestimmte Governance-Struktur vorgeschrieben. Die EU-Kommission erklärt ausdrücklich, dass weder eine eigene Funktion als KI-Beauftragter noch ein KI-Governance-Board erforderlich ist. Auch die Bundesnetzagentur führt die Einführung eines KI-Beauftragten unter den nicht pauschal vorgeschriebenen Maßnahmen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass niemand verantwortlich sein muss. Unternehmen müssen praktische Aufgaben verteilen: KI-Nutzung erfassen, Regeln setzen, Kompetenzbedarf ableiten, Maßnahmen organisieren und Veränderungen beobachten. Eine Stellenbezeichnung löst diese Aufgaben nicht automatisch; klare Zuständigkeiten schon.
Nicht pauschal vorgeschrieben
- Stellenbezeichnung „KI-Beauftragter“
- eigenständige Vollzeitrolle
- bestimmtes Governance-Board
- eine einzige zentral verantwortliche Person
Organisatorisch notwendig
- klare Aufgaben und Entscheidungswege
- fachliche und technische Verantwortung
- Koordination von Lernen und Nachweisen
- Review bei neuen Systemen und Risiken
Welche Aufgaben unabhängig vom Rollennamen anfallen
- 01KI-Inventur koordinieren
Offizielle Systeme, Funktionen in Standardsoftware und relevante Schatten-KI sichtbar machen.
- 02Nutzungsregeln verbinden
Freigaben, Datenschutz, Informationssicherheit und Fachprozesse in verständliche Leitplanken übersetzen.
- 03Kompetenzprogramm steuern
Zielgruppen, Basiskurs, Vertiefungen, Onboarding und Auffrischungen organisieren.
- 04Nachweise pflegen
Herleitung, Inhalte, Versionen, Teilnahme und Reviews nachvollziehbar halten.
- 05Änderungen beobachten
Neue Funktionen, Vorfälle, Nutzungskontexte und rechtliche Entwicklungen bewerten.
Ein pragmatisches Verantwortungsmodell
| Funktion | Kernverantwortung | Beitrag zum Kompetenzprogramm |
|---|---|---|
| Geschäftsführung | Richtung, Ressourcen, Risikobereitschaft | Mandat und Eskalationsweg |
| Fachbereiche | Nutzungszweck und Ergebnisqualität | Praxisfälle und Rollenbedarf |
| IT / Informationssicherheit | Systeme, Zugriffe und technische Kontrollen | Tool-Einweisung und Sicherheitsregeln |
| Datenschutz / Compliance | rechtliche und organisatorische Leitplanken | Risiken, Quellen und Nachweise |
| HR / L&D | Lernprozess und Teilnahmesteuerung | Rollout, Abschluss und Auffrischung |
| KI-Koordination | Zusammenführung und Review | Inventur, Matrix und Maßnahmenplan |
Eine koordinierende Rolle kann sehr hilfreich sein. Sie sollte jedoch nicht suggerieren, dass Fach-, Führungs- oder Prozessverantwortung vollständig an eine Person abgegeben wird.
Welche Organisationsform zu Ihrem Unternehmen passt
Kleines oder wenig komplexes Umfeld
- eine benannte Koordination
- monatliche Abstimmung mit IT und Fachbereich
- einfache KI-Inventur und Rollenmatrix
- klarer Freigabe- und Eskalationsweg
Viele Systeme oder sensible Nutzung
- interdisziplinäres Governance-Team
- definierte Kontroll- und Freigabeprozesse
- rollenbezogene Kompetenzpfade
- regelmäßige Reviews und Reporting
Der richtige Umfang folgt nicht allein der Beschäftigtenzahl. Ein kleines Unternehmen mit sensibler Personalauswahl kann mehr Governance benötigen als eine größere Organisation, die KI nur für unkritische Textentwürfe einsetzt.
Wann eine eigene KI-Rolle sinnvoll wird
Eine dedizierte Rolle kann sich lohnen, wenn viele Bereiche gleichzeitig KI einführen, regelmäßig neue Anwendungsfälle bewertet werden müssen oder Verantwortlichkeiten zwischen IT, Fachbereich und Kontrollfunktionen verloren gehen. Warnsignale sind widersprüchliche Freigaben, ungepflegte Inventarlisten, fehlende Nachweise und wiederkehrende Unsicherheit bei denselben Fragen.
Für den Start hilft das kostenlose Entscheidungsmeeting auf dieser Seite. Anschließend schafft der Basiskurs zur KI-Kompetenz ein gemeinsames Fundament, bevor einzelne Rollen vertieft werden.
Häufige Fragen
Schreibt der EU AI Act einen KI-Beauftragten vor?
Nein. Die EU-Kommission und die Bundesnetzagentur weisen darauf hin, dass für Artikel 4 keine bestimmte Governance-Struktur und kein KI-Beauftragter vorgeschrieben sind.
Kann der Datenschutzbeauftragte zugleich KI-Beauftragter sein?
Eine Kombination kann organisatorisch möglich sein, muss aber Aufgaben, Fachkunde, Ressourcen, Unabhängigkeit und mögliche Interessenkonflikte berücksichtigen. Die passende Lösung hängt vom Einzelfall ab.
Wer trägt am Ende die Verantwortung für KI?
Verantwortung lässt sich nicht vollständig an eine koordinierende Rolle delegieren. Geschäftsleitung, Fachverantwortliche und weitere Funktionen behalten ihre jeweiligen Organisations-, Prozess- und Fachverantwortungen.
Brauchen kleine Unternehmen ein KI-Governance-Board?
Nicht zwingend. Häufig reichen eine benannte Koordination, klare Freigabewege, eine einfache Rollenmatrix und feste Review-Termine. Entscheidend ist, dass Aufgaben tatsächlich wahrgenommen werden.
Welche Aufgaben sollte eine KI-Koordination übernehmen?
Typische Aufgaben sind KI-Inventur, Abstimmung von Leitplanken, Koordination des Kompetenzprogramms, Dokumentation, Monitoring rechtlicher und technischer Änderungen sowie Organisation von Reviews.
Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand dieses Beitrags: 18. Juli 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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